Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hans Wegmüller AG
 
Allgemeines 
Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten - sofern nicht in der Offerte oder im Vertrag etwas anderes bestimmt wird - die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde oder die Kundin (nachfolgend Kunde genannt) andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur gültig, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.

Vertragsabschluss 
Der Vertrag ist mit dem Empfang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen. Bei sofortiger Lieferung kann die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzen.

Umfang und Ausführung der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.

Technische Unterlagen 
Änderungen in der Ausführung, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und dergleichen sowie allfällige Gewichts- angaben sind nur bindend, sofern sie ausdrücklich Bestandteil der Vertragsbedingungen bilden.
Wir behalten uns alle Urheberrechte an den Unterlagen vor. Insbesondere verboten sind die Wiedergabe sowie jegliche Veröffentlichung.

Vorschriften am Verwendungsort 
Der Kunde verpflichtet sich, auf besondere gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, die zu beachten sind, ausdrücklich hinzuweisen.

Preise 
Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto in Schweizer Franken, ab Steffisburg, exkl. Verpackung, exkl. Mehrwertsteuer. Umfang Lieferungen und Leistungen sind in der Auf- tragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.

Fracht 
Transport- und Frachtspesen gehen zu Lasten des Empfängers bzw. des Kunden.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Transportschäden oder Verluste sind daher beim Spediteur (LKW- Transporteur, Bahn, Post) vor der Entgegennahme anzubringen. Bei Auslieferung gegen Nachnahme kommt der Kunde für die Nachnahmeprovisionen und sonstigen Einzugsspesen auf.

Zahlungsbedingungen 
An kreditwürdige Kunden gewähren wir ab Rechnungsdatum 30 Tage Zahlungsfrist ohne Skontoabzug. Besondere Vereinbarungen vorbehalten. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungs- termine nicht ein, so hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Kunden üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden. Uns ungenügend bekannten Kunden wird die Ware gegen Nachnahme bzw. bei Übernahme gegen bar abgegeben.

Eigentumsvorbehalt 
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigen- tum. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind. Er erklärt sich insbesondere mit dem Eintrag des Eigentumsvorbehaltes im Eigentums- vorbehaltsregister einverstanden.
Treten nach Versand der Auftragsbestätigung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auf, behalten wir uns vor, für den ganzen oder einen grossen Teil des Gegenwertes der bestellten Ware Vorauszahlung zu verlangen oder die Lieferung gegen Barzahlung bei Empfang der Sendung auszuführen.

Lieferfrist
Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche oder Annullierung des Auftrages wegen Lieferzeit-Überschreitung sind nicht zulässig.

Prüfung und Abnahme der Lieferung 
Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel, für die wir vertraglich verpflichtet sind, innert zwei Wochen schriftlich bekanntzugeben. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Besondere Abnahmen sind bei Vertragsabschluss zu vereinbaren und gehen zu Lasten des Kunden. Erweist sich die Lieferung bei einer der vorstehend genannten Prüfungen als nicht vertragsgemäss, so hat uns der Kunde umgehend Gelegenheit zur Behebung der Mängel zu geben. Weitere Rechte des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere aus Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, sind aus- geschlossen.

Warenrücksendungen 
Für richtig von uns zugestellter Ware, die in unverändertem Originalzustand innert einer Woche retourniert wird, vergüten wir den für die Ware verrechneten Betrag, abzüglich 20 %. Die Nebenkosten gehen zu Lasten des Empfängers bzw. des Kunden.

Garantie

Neuaggregate
Für Waren von unseren Lieferanten leisten wir Garantie nach Massgabe der Garantie- bestimmungen unserer Lieferanten.
 
Occasionen, Reparaturen und Abänderungen
Für durch uns bearbeitete Teile und Komponenten (beispielsweise Occasionen, Reparaturen oder Abänderungen) garantieren wir für unsere Lieferungen und Arbeiten in der Weise, dass wir uns verpflichten, alle Teile, welche innert 6 Monaten nach Ablieferung nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, rasch möglichst selbst zu ändern, auszubessern oder neu anzufertigen und kostenlos ab unserer Werkstatt zur Verfügung zu stellen.
 
Gemeinsame Bestimmungen (Neuaggregate und Occasionen, Reparaturen und Abänderungen)
Für weitere Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art oder Folgen natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspruchung oder unrichtiger Behandlung, ferner für Demontage- und Montagekosten oder Verluste durch Stilllegung kommen wir nicht auf. Nimmt der Kunde selbst oder durch Dritte ohne unser Einverständnis Änderungen oder Reparaturen vor, so erlischt unsere Garantie vollständig.
 
Haftung 
Bei Störungen irgendwelcher Art bestehen uns gegenüber weder aus direktem noch indirektem Schaden Ersatzansprüche. Insbesondere haben wir keine Entschädigung für allfällige Umtriebe, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden zu leisten.

Versicherung 
Fremde Fahrzeuge ohne Kontrollschilder, welche sich bei uns in der Werkstatt befinden, sind bis zum Betrag von CHF 250’000.-- versichert.
Bei Fahrzeugen mit höherem Wert ist der Kunde verpflichtet, bei uns eine Nachversicherung zu beantragen. Die Versicherungsgebühr von CHF 200.-- wird dem Kunden belastet. Falls der Kunde keine Nachversicherung wünscht, hat er in Eigenregie eine Versicherung abzuschliessen. Für Schäden, welche infolge Unterversicherung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Gerichtsstand und anwendbares Recht 
Gerichtsstand ist Thun. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.

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